1. Generalklausel
Dieses Angebot wird unter Zugrundelegung unserer „Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen“ unterbreitet. Bei nicht detailgenauen und fixierten Herstellungsabläufen übernehmen wir keine Garantie bzw. Verantwortung. Nur bei vollständiger Beschreibung kann die technische Realisierbarkeit und eine einwandfreie Durchführung garantiert werden. Technische Änderungen, die der Verbesserung dienen, behalten wir uns vor.
2. Beurteilung der Leistungsfähigkeit
Alle nicht im Leistungsverzeichnis oder in der Ablaufbeschreibung enthaltenen Maschinen und Aggregate können auf Grund ihrer Effektivausbringung oder durch maschinenbedingte Störzeiten den Wirkungsgrad der Gesamtanlage beeinflussen. Diese Auswirkungen dürfen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Steuerung nicht berücksichtigt werden.
Die Verfügbarkeit der Steuerung ist ca. 98 %.
3. Liefer- und Leistungsabgrenzung
Folgende für uns kostenfreie Leistungen werden vorausgesetzt:
- Die zur Projektrealisierung notwendigen Maurerarbeiten, Abbrucharbeiten, Demontagen, Beton- und Stahlbetonarbeiten wie z. B. die Herstellung von Bodenaussparungen, Wanddurchbrüchen usw.
- Alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung, Montage oder Demontage anderer Gebäudeteile und Einrichtungen stehen.
- Stellung von Baustrom.
- Stellung von Druckluft.
- Stellung von Hebezeugen und Transportmitteln (Gabelstapler, Kran, etc.) bei Bedarf.
- Stellung von Leitern und Bühnen bei Bedarf.
- Stellung von Baugerüsten und Gerüstaufstellung bei Bedarf.
- Primäre Stromversorgung der Schaltschränke.
- Beleuchtungseinrichtung.
- Erstellung aller nicht ausdrücklich genannten Abschrankungen, Verkleidungen, Zugangstüren, Zäune und sonstiger Sicherheitseinrichtungen während der Montage.
- Koordinierung der nicht zum angebotenen Umfang gehörenden Lieferungen und Leistungen.
- Sozialräume für das Montage- und Inbetriebnahmepersonal.
- Befestigte Zufahrtswege und geschützte Lagerflächen für das angelieferte Material.
- Abschaltung von Brandmeldeanlagen während der Montagearbeiten und Stellung angemessener Brandwachen. Außerhalb der Montagezeiten muss die Brandmeldeanlage wieder eingeschaltet werden.
- Entsorgung von Abfall.
- Produktionsstillstand während der Montagezeit.
- Produktionsstillstand während Justierarbeiten während der Inbetriebnahme.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Beistellung vorstehender Leistungen.
4. Sachmängelhaftung
Die eingebauten Produkte werden mit großer Sorgfalt und umfangreichen Qualitätssicherungsmaßnahmen hergestellt. Die gerätespezifischen Qualitätsgarantien sind in der Gerätebeschreibung aufgeführt. Sollten dennoch Mängel am vorbeschriebenen Lieferumfang festgestellt werden, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Lieferung (ausgenommen Verschleißteile).
Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Beistellungskomponenten durch Fremdeinwirkungen wie Dampf, Wasser, Feuer usw. in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden, außer eine Nichtbeeinträchtigung wird explizit im Angebotstext erwähnt.
5. Lieferung
Ab Werk Bammental.
6. Angebotsbindung
Wird im Angebot separat aufgeführt.
7. Zahlungsbedingungen
Werden im Angebot separat aufgeführt. Bei Anzahlungs- und Vorkasse-Rechnungen erbitten wir bei Vorlage der Rechnung um umgehenden Ausgleich, da der Zahlungseingang auf unserem Konto sich unmittelbar auf die Lieferzeit auswirkt.
8. Liefertermin
Wird im Angebot separat aufgeführt und/oder richtet sich nach den jeweiligen Zahlungsbeding-ungen.
9. Dienstleistung: Teilnahme am Fernservice-Netzwerk
Während der Gewährleistungszeit (jedoch max. 12 Monate) gewährt die Fa. MESA-Bammental GmbH dem Kunden die kostenfreie Nutzung des Fernservice-Netzwerkes innerhalb der Wochentage Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) täglich von 07:30 – 16:30 Uhr. Der genaue End-Termin wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Fernservice aller anderen Daten wird minutengenau nach den aktuellen Stundensätzen abgerechnet. Die Berechnung der wahrgenommenen Fernservices erfolgt entsprechend aufsummiert nach Aufwand am Monats- / Quartalsende. Der Fernservice darf NUR vom End-Kunden durch im Vorfeld benannte und autorisierte Personen angefordert werden. Die Benennung kann beliebig durch den Kunden geändert/erweitert/gekürzt werden.
Je Aufbau bzw. Einwahl 15,00 € Netto
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und die sehr gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit und sichern Ihnen schon die sorgfältige und professionelle Ausführung Ihres Auftrages zu.
Mit freundlichen Grüßen
MESA-Bammental GmbH